Inhalte:
Die Inhalte aus meinem Herzen entspringen meiner eigenen kreativen Schöpfung. Meine Inhalte betreffen niemanden, außer mir, um Entscheidungen und Handlungen auszuführen. Meine Inhalte und Wertschöpfungen sind Hinweise zur Inspiration für mich.
Urheberrecht:
Die Worte aus meinem Herzen unterliegen dem deutschen Urheberrecht und entspringen meiner geistigen Schöpfung. Meine Worte werden ohne meine individuelle Interpretation, keinen Sinn finden. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes, bedürfen der schriftlichen Zustimmung von mir. Der Schutz meiner individuellen Ausdrucksform ist durch die Wahl meiner Worte zu erkennen. Ich habe umfassende Rechte an meinem Werk, einschließlich des Rechts zu entscheiden, wie es genutzt wird.
Schutzfähiges Werk:
Meine Worte dienen ausschließlich meinem freien Ausdruck. Sie sind der inspirierender Ausdruck meines Herzen.
Freie, schöpferische Veranschaulichung von Erfahrungen:
Art. 5 Abs. 3 GG garantiert die Freiheit von Kunst und Wissenschaft. Dies ist ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe und eine objektive Wertentscheidung, die besagt, dass der Staat keine inhaltliche Kontrolle oder Zensur der Kunst ausüben darf. Das Bundesverfassungsgericht definiert Kunst als die „freie, schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden“.
Inhalte:
Die Inhalte aus meinem Herzen entspringen meiner eigenen kreativen Schöpfung. Meine Inhalte betreffen niemanden, außer mir, um Entscheidungen und Handlungen auszuführen. Meine Inhalte und Wertschöpfungen sind Hinweise zur Inspiration für mich.
Urheberrecht:
Die Worte aus meinem Herzen unterliegen dem deutschen Urheberrecht und entspringen meiner geistigen Schöpfung. Meine Worte werden ohne meine individuelle Interpretation, keinen Sinn finden. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes, bedürfen der schriftlichen Zustimmung von mir. Der Schutz meiner individuellen Ausdrucksform ist durch die Wahl meiner Worte zu erkennen. Ich habe umfassende Rechte an meinem Werk, einschließlich des Rechts zu entscheiden, wie es genutzt wird.
Schutzfähiges Werk:
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Freie, schöpferische Veranschaulichung von Erfahrungen:
Art. 5 Abs. 3 GG garantiert die Freiheit von Kunst und Wissenschaft. Dies ist ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe und eine objektive Wertentscheidung, die besagt, dass der Staat keine inhaltliche Kontrolle oder Zensur der Kunst ausüben darf. Das Bundesverfassungsgericht definiert Kunst als die „freie, schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden“.
